2005-03-02, 16:41
ok, es geht um folgendes: wie oben schon gesagt: autoradio gekauft nov/02, kaputt nov/04. austauschgerät nov/04 bekommen. dieses austauschgerät ist jetzt wieder kaputt. ich habe es wieder zurückgesendet und bekam folgende antwort:
"...die beigefügten kaufnachweise weisen aus, dass sie das ursprüngliche am 23.11.2002 bei uns gekauft haben. die gewährleistungsfrist beträgt 24 monate. somit ist ihr anspruch auf einen gewährleistungsfall leider am 22.11.2004 verfallen..."
wie ist die lage hier?
benni
"...die beigefügten kaufnachweise weisen aus, dass sie das ursprüngliche am 23.11.2002 bei uns gekauft haben. die gewährleistungsfrist beträgt 24 monate. somit ist ihr anspruch auf einen gewährleistungsfall leider am 22.11.2004 verfallen..."
wie ist die lage hier?
benni