2005-03-03, 18:14
Ein (Mangel?)Folgeschaden ist wieder was anderes.
Wenn sie das Gerät austauschen, hat er genauso Anspruch auf Gewährleistung auf alle Mängel. Kann ja nicht sein, dass sie z.B. ein Gerät liefern, das zwar nicht den Mangel a.) hat, aber dafür den Mangel b.), der von der neuen Gewährleistungsfirst nicht abgedeckt wird.
Wenn sie das Gerät austauschen, hat er genauso Anspruch auf Gewährleistung auf alle Mängel. Kann ja nicht sein, dass sie z.B. ein Gerät liefern, das zwar nicht den Mangel a.) hat, aber dafür den Mangel b.), der von der neuen Gewährleistungsfirst nicht abgedeckt wird.