2005-06-12, 00:00
@Walkman
Ich weiß nicht, ob ich mich da richtig erinnere: Kann es sein, dass da Sony verloren hat, weil das Gericht meinte, dass "Walkman" ein so allgemeingültiger Begriff geworden ist, dass dieser nicht mehr geschützt werden kann.
Ich wollte übrigens "Downhill-Board" beim Patentamt als Marke anmelden. Dann haben sie mir geschrieben, dass das ein zu allgemeiner Begriff ist. Wenn ich allerdings einen "Verkehrsgeltungsnachweis" bringen würde, könnte es trotzdem gehen. Dazu müsste man (grob gesagt) nachweisen, dass in dem Bereich, in dem ich die Marke anmelde sehr viele Leute mit dem Begriff "Downhill-Board" genau dieses Forum meinen und mit meinem Unternehmen in Verbindung bringen.
Die Nachweise, die man dazu erbringen müsste, sind allerdings nicht für das Internet ausgelegt. Und auf meine Nachfrage hin, hat man mir gesagt, dass es für das Internet noch keine Regelungen gibt und der Antrag kaum durchgehen wird.
Ich weiß nicht, ob ich mich da richtig erinnere: Kann es sein, dass da Sony verloren hat, weil das Gericht meinte, dass "Walkman" ein so allgemeingültiger Begriff geworden ist, dass dieser nicht mehr geschützt werden kann.
Ich wollte übrigens "Downhill-Board" beim Patentamt als Marke anmelden. Dann haben sie mir geschrieben, dass das ein zu allgemeiner Begriff ist. Wenn ich allerdings einen "Verkehrsgeltungsnachweis" bringen würde, könnte es trotzdem gehen. Dazu müsste man (grob gesagt) nachweisen, dass in dem Bereich, in dem ich die Marke anmelde sehr viele Leute mit dem Begriff "Downhill-Board" genau dieses Forum meinen und mit meinem Unternehmen in Verbindung bringen.
Die Nachweise, die man dazu erbringen müsste, sind allerdings nicht für das Internet ausgelegt. Und auf meine Nachfrage hin, hat man mir gesagt, dass es für das Internet noch keine Regelungen gibt und der Antrag kaum durchgehen wird.