2005-09-20, 09:06
Kann mich dem Georg eigentlich nur anschließen..
relativ deutlich finde ich folgende Punkte:
Kann mich Georg nur in diesem Punkt anschließen, wobei ich die Wortwahl schon auffallend deutlich finde. Normalerweise ist sowas noch ein wenig netter umschrieben.
Gab es etwa eine Nachprüfung, oder wurde die Prüfung erst im 2. Anlauf bestanden? Die Betonung, der bestandenen Prüfung ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich geläufig. Normal ist " Die er am heutigen Tage mit dem erfolgreichen Bestehen der Ab-Prüfung vor der Ihk abgeschloßen hat" oder ähnlich.
Beruflich wünscht man demjenigen alles gut, doch die persönliche Wertschätzung "für den persönlichen Lebensweg" bleibt aus. So etwas kommt zwar auch nicht in jedem Zeugnis vor und ist auch nicht zwingend ein Minuspunkt wenn es fehlt, doch andererseits würdigt ein entsprechender Vermerk die Person als solche.
Allgemein kommt mir das Zeugnis auch recht kurz vor.
Rechtlich sauber ist es scheinbar aber auch.
Wenn die Beschreibung absolut nicht zutrifft - nachfragen, begründen und nachweisen lassen.
Gruß
Markus
relativ deutlich finde ich folgende Punkte:
Zitat: der stets an der Erreichung des von ihm angestrebten Ausbildungszieles gearbeitet hat.
Kann mich Georg nur in diesem Punkt anschließen, wobei ich die Wortwahl schon auffallend deutlich finde. Normalerweise ist sowas noch ein wenig netter umschrieben.
Zitat: die er mit einer bestandenen Abschlussprüfung vor der IHK beendete
Gab es etwa eine Nachprüfung, oder wurde die Prüfung erst im 2. Anlauf bestanden? Die Betonung, der bestandenen Prüfung ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich geläufig. Normal ist " Die er am heutigen Tage mit dem erfolgreichen Bestehen der Ab-Prüfung vor der Ihk abgeschloßen hat" oder ähnlich.
Zitat:Wir wünschen Herrn .... für seinen weiteren Berufsweg alles Gute.
Beruflich wünscht man demjenigen alles gut, doch die persönliche Wertschätzung "für den persönlichen Lebensweg" bleibt aus. So etwas kommt zwar auch nicht in jedem Zeugnis vor und ist auch nicht zwingend ein Minuspunkt wenn es fehlt, doch andererseits würdigt ein entsprechender Vermerk die Person als solche.
Allgemein kommt mir das Zeugnis auch recht kurz vor.
Rechtlich sauber ist es scheinbar aber auch.
Wenn die Beschreibung absolut nicht zutrifft - nachfragen, begründen und nachweisen lassen.
Gruß
Markus