2005-09-21, 12:08
Zitat: mal ne ganz andere antwort: bei den weiteren malen kommt es ebenfalls zu einer verwaltunxstrafe
Nix Verwaltungsstrafe (außer das ist ein Wald nach dem ForstG), eher Besitzstörungsklage und die kann teuer werden. Richtig teuer vor allem dann, wenn ein Jagdpächter klagt (auf 10.000 Euro weil's ihn seinen kapitalen Hirsch vertrieben habt, z.B.)
Darum mein Rat: Verhaltet's euch wie die Wilderer. Ist halt leider so, dass das in AUT noch immer die beste Lösung ist.