2005-12-20, 10:13
Zitat: Richtig müßte deine Signatur lauten:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer eine nukleare Explosion verursacht
ok, dann war ich ja knapp drann. ein "d" hat gefehlt, da es ja das deutsche strafgesetzbuch ist. aber ich habs korrigiert
![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)
Zitat: Meinst du NaCl mit Dünger und Salz. Oder NaCl als Dünger
es gibt einen dünger, der hauptsächlich aus NaCl besteht. und der mit staubzucker vermischt (ich sag jetzt ned welches verhältnis, man weiß ja nie
) ergibt ein hoch explosives pulver. das problem dabei ist, das es relativ leicht zu zünden ist. mittlerweile wird der dünger meistens so gestreckt, das es sowieso nicht mehr funktioniert. aber wennst mal in einem baumarkt bist, dann beachte die warnzeichen auf der dose. explosionsgefahr bei mischung mit anderen stoffen ist sicher noch drauf.Zitat: ich glaub nämlich das schwefelfries schwarzpulver stärker ist oder?
schwefelfreies schwarzpulver ist kein richtiges schwarzpulver mehr. ohne schwefel geht nix, ausser man mischt was anderes dazu. du redest wahrscheinlich von Nitrozellulosepulver. bei dem kanns sein das es noch schneller ist, weiß aber nicht genau wie schnell.
Zitat: Und von einem experten hab ichs nie erklärt bekommen also denk ich mal das du dich doch ein bissal besser auskennst...
ich würd sagen wir einigen uns auf gleichstand
ich mehr praxis du mehr wissen! ![[Bild: cool.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/cool.gif)
Zitat: Herr Merkwürden <-- das erklärt alles
muss den tyroleans kurz verteidigen: hab meine signatur grad abgeändert. war aber bis auf ein "d" vor stgb korrekt.

