2006-01-20, 16:48
achnee ![[Bild: icon_rolleyes.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_rolleyes.gif)
deswegen steht ja "im Volksmund Garantie" in Klammern
Gewährleistungsrechte werden durch den Kaufvertrag begründet nicht durch den Besitz des Rahmens.
Ein ordentlicher Kaufvertrag beinhaltet den Namen des Käufers.
Zweitbesitzer kann irgendwelche Garantien mit dem Verkäufer aushandeln.
![[Bild: icon_rolleyes.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_rolleyes.gif)
deswegen steht ja "im Volksmund Garantie" in Klammern
Gewährleistungsrechte werden durch den Kaufvertrag begründet nicht durch den Besitz des Rahmens.
Ein ordentlicher Kaufvertrag beinhaltet den Namen des Käufers.
Zweitbesitzer kann irgendwelche Garantien mit dem Verkäufer aushandeln.