2006-03-09, 22:17
:bis: :girl: :rock: :toast: :jawdrop: :busted: ich werd mich in zukunft nur noch durch smilies mitteilen :mryellow: da gibts eh alles was ma braucht

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!