2006-03-17, 23:35
ich schon. für mich war des eines der wichtigsten dinge, dies board übersichtlich gmacht haben. aber wir sollten an hannes ned unnötig stressen. er hat eh scho gsagt dass es leida ned geht.

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!