2006-03-25, 15:40 
		
	
	
		wie er sich noch sorgsam umschaut :3smile:   gut erwischt würd ich sagen:twisted:
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
