2006-04-21, 14:36
steht im Mietvertrag drinnen, das du von einem Professionisten ausmalen lassen musst?
würd mich wundern
wenn so ist, ruf mal bei Mieterverband an
Tel: 057799-2204
Berndt.Heidorn@akstmk.at
wenn nicht, mal selber aus
würd mich wundern
wenn so ist, ruf mal bei Mieterverband an
Tel: 057799-2204
Berndt.Heidorn@akstmk.at
wenn nicht, mal selber aus
Zitat:Typische Klausel dafür ist: "Der Mietgegenstand ist bei Beendigung des Mietverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, in ordnungsgemäßem Zustand, das heißt, wie bei Mietbeginn übernommen, jedenfalls neu ausgemalt zurückzustellen".
Die AK stellt klar: Diese Klausel in Mietvertragsformularen ist gesetzwidrig und nichtig. Das ABGB regelt die Zurückstellung des Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietvertrages. Nach dieser Bestimmung oder der dazu ergangenen Judikatur hat der Mieter nur für die übermäßige Abnützung und den Missbrauch des Bestandsobjektes zu haften. Denn Miete bedeutet die Überlassung zum normalen Gebrauch. Dafür erhält der Vermieter den Mietzins. Deshalb ist es nicht sachlich, wenn der Mieter bei Auszug noch zusätzlich die Kosten für die Beseitigung der normalen Abnützung zahlen müsste.
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