2006-06-02, 19:39
ahhahahaaaa...:mryellow: is des geil:waytogo:
ich würd sagen staubsaugen
....wenn er wasser verträgt.
ich würd sagen staubsaugen


dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!