2006-06-05, 13:33
dermo schrieb:der sinn dieses threads geht den meisten anscheinend noch immer nicht ein... schade :confused:
:confused:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!