2006-07-28, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-07-28, 20:33 von JackTheRipper.)
die Tasten beim Handy ned gscheid funzen! :mad:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!