2006-07-28, 20:38
so quasi. eigentlich hab ichs auf a scheibe klebt, aba des muss ja keiner wissn. sonst hab i nu a anzeige wegen unweidmäßigem verhalten am hals:eek: so, i geh jetzt tschechan. schönen abend allen, und wenn der thread zu ot is bidde deleten.
mfg
mfg
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!