2006-08-01, 22:02
dann werd ma uns auf der fh mal öfters übern weg laufen. kannst froh sein, hast da a gmütliches studium ausgesucht. wohnung weiß i jetzt nix. kann mal mei ex fragen
:twisted:

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!