2006-08-07, 22:20
m0le schrieb:Einziger Nachteil: 25kWin den ersten 2 Jahre
:mryellow: is doch wohl ned dei ernst???
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!