2006-08-10, 12:47
na, ned wirklich
hab nachher a 1 zentimeter dicke gummischicht ausm heckplastik krazen dürfen. des zeug wird so pickig wenns mal heiß war:o .

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!