2006-08-21, 17:25
bist vorher schon mal was kleineres mim 360 gedroppt oder gesprungen? würds vielleicht des erste mal von weiter unten versuchen.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!