2006-09-26, 18:34
is weiter vorne eh schon mal drinnen:
http://www.directupload.net/show/d/696/sEYG2ESL.jpg
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dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!