2006-10-06, 11:00
naja, a woche herbst und ane frühling ghörn schon noch dazu. so a herbststurm is scho was feines....
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!