2006-10-23, 21:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-10-23, 22:05 von JackTheRipper.)
geile gschicht!

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!