2006-11-20, 22:12 
		
	
	
		hab abgehoben und ja gsagt. und dann hat der am anderen ende aufgelegt. also sicha ned polizei.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
