2006-11-20, 23:47
storchi schrieb:Im Prinzip hat der Tyrolens recht, ABER:
- Soweit ich mich erinnern kann ist das was Tyrolens dauerhafte entstellung nennt nur wirklich viel geld wenn damit dein beruflicher werdegang eingeschränkt wäre, ausserdem wird bei frauen mehr zugesprochen als bei männern (heiratsfähigkeit....).
- Wenn du ihn am boden liegend noch hertrittst oder wie der Tyrolens gschrieben hat ihn sogar erschlagen hättest dann hättest du auch ein (grosses) Problem gehabt: Das ganze nennt sich Notwehrexzess und ist damit natürlich von der Notwehr nicht mehr gedeckt.
Also Tyrolens- kein juristisches Halbwissen verteilen........ Mfg Mag.iur.Storchi
Allerhand, heute hat ja schon ein jeder Depp einen akademischen Titel. So wie auch ich, Mag. iur. Tyrolens.

Manchmal denke ich mir wirklich, dass man beim Jus Studium in Arroganz eine Lehrveranstaltungsprüfung ablegen muß.

Wir können jetzt hier eine schöne Diskussion über Notwehr und Notwehrüberschreitung führen. Du hast ja den gleichen Holler wie ich geschrieben. Eigentlich müßten wir hier die entsprechenden OGH Entscheidungen posten, sonst ist´s jur. nicht fundiert.
Was hättest denn du dem Jack in dieser Situation empfohlen, als gelindestes Mittel? Du kennst doch sicher das Lehrbeispiel des im Rollstuh sitzenden, der den Kirschendieb mit einem Schuß aus seinem Gewehr vom Baum holt.

Bei Interesse könnten wir zwei das Thema für die anderen Foristen hier mal genauer aufarbeiten.
Zum Schadenersatz bzw. Schmerzengeld: Da hast du nicht ganz Unrecht. Ich schreibe ja absichtlich Schadenersatz UND Schmerzengeld, denn das, was du meist, bezieht sich nur auf den Schadenersatz nach § 1325 iVm § 1326 ABGB. Das Schmerzengeld ist hiervon nicht betroffen, was zB in der OGH Entscheidung 2Ob696/56 nachzulesen ist. Das Schmerzengeld wird ja gerade zu nicht als Ersatz für den erlittenen Schaden (hier schlechte Chancen am Heirats- und Arbeitsmarkt) zugesprochen, sondern für den erlittenen seelischen Schmerz. Und der Jack ist doch sicher ein selbstverliebter Adonis, für den eine Narbe im Gesicht wie ein Todesurteil wirkt.

Also, Storchi, keine jur. Halbweisheiten bitte. ;p
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man in juristischen Belangen über so ziemlich alles diskutieren kann. Nix ist fix, in der Juristprudenz.
Grüsse
Thomas
Herr Merkwürden