2006-11-22, 11:16
ja, des können sie sich dann im knast erzählen. hoffentlich.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
Warum kann ich mich nicht einfach blöd anreden lassen?
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