2006-11-22, 11:16 
		
	
	
		ja, des können sie sich dann im knast erzählen. hoffentlich.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	
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					Warum kann ich mich nicht einfach blöd anreden lassen?
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