2006-11-22, 21:33
oh...dann hab i di wohl mit wem verwechselt
also bist du ned da ostahas. na dann lass ma des.


dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!