2006-12-13, 11:50
exkremento schrieb:zu den kanaken muss man sich denke ich nicht weiter äussern, obwohl´s mich dennoch brennend interessieren würde, wie in etwa deine reaktion auf diese unannehmlichkeit ausgefallen haben dürfte.. ich denke, dass es nicht ganz so einfach ist, "effizient" gegen die angreifer vorzugehen, wenn man das gesicht auf diese weise portioniert bekommt...
dann hast anscheinend einiges überlesen. wie ich auf sowas reagier kann man recht gut nachlesen...weiter vorne

ich hoffe das es keine notwehrüberschreitung wird, soviel dazu.
dank trotzdem deiner anteilnahme und der aufmunternden worte mit der hasenscharte

edit: oder redest vom vid?
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!