2007-04-21, 00:15
naja...man wird doch ned einfach so zu sowas eingeladen. entweder er hat da gute connections, oder er hat was dafür gezahlt. vielleicht weiß er ja auch was es normalerweiße kostet, falls er wirklich nix bezahlt hat.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!