2007-04-24, 15:13
@mankra: jap 
also des wär ma neu...
höchstens dass sie ned gscheid zündet, aber des sieht ma normalerweiße.

also des wär ma neu...
höchstens dass sie ned gscheid zündet, aber des sieht ma normalerweiße.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!