2007-07-05, 18:39
Risiko auf Untergang beim Transport trägt der Käufer.
Nur mußt Du halt auch nachweisen können, dass Du die Gabel verschickt hast. Da dies zu Deinen Pflichten aus dem Kaufvertrag gehört.
Nur mußt Du halt auch nachweisen können, dass Du die Gabel verschickt hast. Da dies zu Deinen Pflichten aus dem Kaufvertrag gehört.