2007-11-12, 00:00
Zitat:scheint nirgendswo auf, ausser beim gericht und wirkt sich auch nur bedingt auf ein weiteres verfahren aus. also wenn ich nochmal sowas hätte, dann würde sich diese geschichte eventuell vor gericht nachteilig für mich auswirken.
Das wird Dir bei der nächsten Tat ganz sicher angerechnet.
Hatte damals in meiner Jugendakte auch nen Vermerk. Dadurch hab ichs dann zu 6 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch geschafft. Dinge, die normalerweise nicht weiter verfolgt werden, zeigt der Staatsanwalt sofort an. Zum Glück sind alle Anzeigen fallen gelassen worden vom Gericht.
Zum Beispiel hab ich mit nem Kumpel in einer Tankstelle was gefuttert. Dort haben dann zwei Besoffene erst mit uns gequatscht und dann randaliert. Polizei kam, Personalien aufgenommen, peng, ich hatte ne Anzeige am Hals.
Einfach weil gleich vorausgesetzt wird, dass man beteiligt war.
In nem Park gesoffen. Polizei kam. Personalien aufgenommen. Bei allen wurde keine Anzeige erstattet. Ich hatte ne Anzeige am Hals
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Also künftig aufpassen und gut überlegen ob Du zuschlägst. Deine Akte zeichnet Dich nun als Schläger aus.