2007-11-13, 17:25
tja, unser gesetz erlaubt es halt nicht, dass ma nach einer attacke "adequot" zurückschlägt. immerhin wollt der letzte flüchten, nachdem seine kumpels gelegen sind. und da hätt ich ihm nicht nachsetzen dürfen. :box:
nach absprache mit meinem anwalt, war mir aber klar dass mich da was erwarten würde.
ja, nach 2 jahren ist das wieder verjährt. in dieser zeit sollte ich natürlich nicht noch einmal vorm richter stehen. mir war eigentlich nur wichtig, keine vorstrafe zu kassieren. bin ja nächstes jahr mit meinem studium fertig und eine vorstrafe macht sich bei einer bewerbung nicht grad gut.:down:
nach absprache mit meinem anwalt, war mir aber klar dass mich da was erwarten würde.
ja, nach 2 jahren ist das wieder verjährt. in dieser zeit sollte ich natürlich nicht noch einmal vorm richter stehen. mir war eigentlich nur wichtig, keine vorstrafe zu kassieren. bin ja nächstes jahr mit meinem studium fertig und eine vorstrafe macht sich bei einer bewerbung nicht grad gut.:down:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!