2007-12-23, 19:46
Würde die Sache folgend sehen.
Das Fahrrad muß dem beworbenem Einsatzzweck entsprechen.
Tritt der Sturz in Folge eines Produktmangels auf, kannst Du den Hersteller haftbar machen falls ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und nachgewiesen werden kann, dass die entstandenen Schäden nur durch den Mangel entstanden.
Das ist allerdings nicht einfach.
Ohne ein Gutachten von einem Gutachter kommst nicht weit.
Wegen einer kaputten Hose oder blauen Nase brauchst sowas aber eh nicht anstreben. Ist sicherlich mit erheblichen Anwaltskosten verbunden.
Einfach mal nach Produkthaftung oder Produzentenhaftung googlen.
Also wenn nen Radl nach nem Drop bricht kannst es vergessen.
Bricht ein Carbonlenker im Wiegetritt und Du zerstrümmerst Dir den Schädel mit erheblichen Spätfolgen, würde ich mir darüber Gedanken machen.
Zitat:du MUSST ja nicht da oder dort damit fahren...Das ist Quark.
Das Fahrrad muß dem beworbenem Einsatzzweck entsprechen.
Tritt der Sturz in Folge eines Produktmangels auf, kannst Du den Hersteller haftbar machen falls ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und nachgewiesen werden kann, dass die entstandenen Schäden nur durch den Mangel entstanden.
Das ist allerdings nicht einfach.
Ohne ein Gutachten von einem Gutachter kommst nicht weit.
Wegen einer kaputten Hose oder blauen Nase brauchst sowas aber eh nicht anstreben. Ist sicherlich mit erheblichen Anwaltskosten verbunden.
Einfach mal nach Produkthaftung oder Produzentenhaftung googlen.
Also wenn nen Radl nach nem Drop bricht kannst es vergessen.
Bricht ein Carbonlenker im Wiegetritt und Du zerstrümmerst Dir den Schädel mit erheblichen Spätfolgen, würde ich mir darüber Gedanken machen.