punkt schrieb:Viele Hersteller schreiben ja so allerlei Dinge in ihre AGB's und Gewährleistungsinfos. Sram zum beispiel schreibt
Mein Englisch ist nun nicht mehr das allerbeste, aber Sinngemäß steht dort doch, für Folgeschäden wird niemals gehaftet, oder?:confused:
Natürlich schließt jeder Hersteller Folgeschäden in seinen AGBs aus.
Sonst könntest ja bei nem Platten den Hersteller verklagen.
Grobe Fahrlässigkeit kann aber nie ausgeschlossen werden.
Beispiel:
Du baust Nortshores und läßt alle Leute einen Haftungsausschluß unterschreiben.
Fällt nun einer runter, weil die Teile sehr schlecht gebaut worden sind, oder nicht gewartet wurden, kannst Du haftbar gemacht werden. Liegt natürlich immer im Ermessen des Richters wo die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit liegt.
Schwieriges Thema.
Zitat:der verkäufer bei ebay ist eh ein gewerblicher aber wenn er kaput geht muss ich ihn dan zur firma(author) oder wider zum ebay verkäufer senden ?Gewährleistungfall -> Händler
Garantie -> Hersteller
Beispiel:
Rahmenbruch -> Händler
Rahmen rostet trotz Garantie auf kein Rost -> Hersteller
Gewährleistung innerhalb der EU 2 Jahre für alle.
Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Heißt, in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel ab Werk bestand. Danach muß eigentlich der Käufer nachweisen, dass der Mangel ab Werk bestand. Dies nutzen viele aus.