2008-04-27, 21:23
:thankyou: @ noox
Ja des bei Wikipedia hab i a scho gfunden, nur bleibt halt eben die Frage ab wann es kommerziell is :o .
Schön wär halt zu wissen was CC als kommerziell definiert, dass man sich auf des berufen kann falls es Problemen gibt.
Also darf i öffentlich alle Videos mit der Musik herzeigen solang i damit nix verdien, also a die DVD gegen den Rohlingwert Weitergeben is verboten(Selbstkostenpreis) oder? und DVD verschenken?
Allerdings wenn Barbesitzer Musik von CC spieln und mit Getränkeausschank Geld Verdienen, dürft i des in Zuge von einer Videovorführung doch a oder?
Gleiches mit DownhillRangers du spielst die Musik und verdienst indirekt mit der Werbung für dei Seite was, des find i so ziehmlich des gleiche wie mit der Bar?! Des Problem is mMn dass des alles sehr schwammig is, und i wegen am simplen Bikevideo mir koan Anwalt nehmen will nur zu Beratung
Also "by-Musik" is für unsere Zwecke wohl de feinste, da im Abspann den Namen des Stücks + Interpret sowieso selbstverständlich is, allerdings fallt beim Videovertonen "nd-Musik" komplett weg da ma relativ oft an der Mu´sik was Verändern muss (künstlich Strecken bzw kürzen, da is halt wieder die Frage was "Verändern" oder "Bearbeiten" wirklich is).
Bleibt für mi die Frage mit den Sachpreisen, gilt des als kommerziell? Teilnahme an Kontesten wie flickstyle.......... nit dass i so Arrogant wär und fix vom Gewinn ausgeh aber i hab koa Lust falls i was Gewinn an Anteil oder Strafe an Irgendwen zu zahln ....
lg kle
Ja des bei Wikipedia hab i a scho gfunden, nur bleibt halt eben die Frage ab wann es kommerziell is :o .
Schön wär halt zu wissen was CC als kommerziell definiert, dass man sich auf des berufen kann falls es Problemen gibt.
Also darf i öffentlich alle Videos mit der Musik herzeigen solang i damit nix verdien, also a die DVD gegen den Rohlingwert Weitergeben is verboten(Selbstkostenpreis) oder? und DVD verschenken?
Allerdings wenn Barbesitzer Musik von CC spieln und mit Getränkeausschank Geld Verdienen, dürft i des in Zuge von einer Videovorführung doch a oder?
Gleiches mit DownhillRangers du spielst die Musik und verdienst indirekt mit der Werbung für dei Seite was, des find i so ziehmlich des gleiche wie mit der Bar?! Des Problem is mMn dass des alles sehr schwammig is, und i wegen am simplen Bikevideo mir koan Anwalt nehmen will nur zu Beratung

Also "by-Musik" is für unsere Zwecke wohl de feinste, da im Abspann den Namen des Stücks + Interpret sowieso selbstverständlich is, allerdings fallt beim Videovertonen "nd-Musik" komplett weg da ma relativ oft an der Mu´sik was Verändern muss (künstlich Strecken bzw kürzen, da is halt wieder die Frage was "Verändern" oder "Bearbeiten" wirklich is).
Bleibt für mi die Frage mit den Sachpreisen, gilt des als kommerziell? Teilnahme an Kontesten wie flickstyle.......... nit dass i so Arrogant wär und fix vom Gewinn ausgeh aber i hab koa Lust falls i was Gewinn an Anteil oder Strafe an Irgendwen zu zahln ....

lg kle