2008-10-07, 16:54
DH-Rooky schrieb:wie wärsn mit Hackln? :twisted:
ja, das muss ich ja sowieso

aber auch die freizeit gehört genutzt!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!