2008-11-19, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2008-11-19, 15:01 von Pinzgauner.)
Wenn du zusätzlich auch noch die Rechte am Foto selbst hast müsste das genügen.
Was die abgebildeten Personen auf Fotos betrifft hängt es meines Wissens von der Anzahl der Personen auf dem Foto ab. Bei nur wenigen Personen muss braucht man deren Einverständnis. Wenn auf dem Foto aber eine ganze Grupper abgebildtet ist und somit der Einzelne eigentlich untergeht kann man es auch so veröffenltichen. Aber die genau Grenze (Anzahlt Personen oder wenn einer Person aus einem bestimmten Grund hervorsticht) kenne ich auch nicht.
Edit: Da habe ich jetzt etwas gefunden: http://www.fotografen.at/rsv/downloads/r...n_bild.pdf unter "Zustimmung des Abgebildeten"
Was die abgebildeten Personen auf Fotos betrifft hängt es meines Wissens von der Anzahl der Personen auf dem Foto ab. Bei nur wenigen Personen muss braucht man deren Einverständnis. Wenn auf dem Foto aber eine ganze Grupper abgebildtet ist und somit der Einzelne eigentlich untergeht kann man es auch so veröffenltichen. Aber die genau Grenze (Anzahlt Personen oder wenn einer Person aus einem bestimmten Grund hervorsticht) kenne ich auch nicht.
Edit: Da habe ich jetzt etwas gefunden: http://www.fotografen.at/rsv/downloads/r...n_bild.pdf unter "Zustimmung des Abgebildeten"