2008-11-20, 17:59
VarikuzelePhimose schrieb:ja wieso wohl:confused:
eigentlich müsste das schon genug grund zum nachdenken geben....
des is höchstens a grund für an permanenten ban und sunst nix!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!