2008-11-28, 00:39
dh.fr.fiebre schrieb:Man kauft sichs und dann hat mans!!
mfg fiebre
wär ja auch blöd wenn man es dann nicht hätte!

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!