Zitat:Für den Fall daß was hin wird, dann ist der Hersteller der Geschnapste, weil der Rahmen Einstellmöglichkeiten erlaubt die sich eigentlich nicht ausgehen.
In der Realität sieht es so aus, dass derjenige, der die Einstellung gegenüber dem Auslieferzustand verändert, auch überprüfen muss ob sich die neue Einstellung gefahrlos benutzen lässt.
Sollte man bei der Überprüfung feststellen, dass sich die Einstellung nicht benutzen lässt, sollte man sich an den Hersteller oder den Vertrieb wenden.
Evtl. ist es ja garnicht vorgesehen, das Rad in dieser Konfiguration zu benutzen.
Sollte man die Einstellungen ohne eine folgende Kontrolle verändern und es kommt zu einem Schaden, würde wahrscheinlich Fahrlässigkeit unterstellt.