2008-12-03, 15:20 
		
	
	
		ich kann auch eine gute auftreiben! und zwei miese... aber wenn die futsch sind isses egal  
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
