2008-12-03, 18:22
DH-Rooky schrieb:Na i hab ma nur dacht Fotos machen is angesichts der Geländetopologie vermutlich ned so geschickt :p:mryellow:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!