2009-01-05, 21:47
4x_racer schrieb:Habs mir noch mal überlegt und werd die Lr doch hergeben, bevor sie in meinem Keller liegen, obwohl sie eigenltich ja dem Käufer gehören...
Also das ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten!
Hab mich immer schon gefragt wer wohl die Leute sind, die andere übers Internet abzocken, betrügen und verarschen - jetzt weiss ich´s.
Leider geht des so einfach, ebay-Konto nach missglücktem Verkauf löschen und so tun als ob nichts gewesen wäre. Und als Draufgabe dann die bereits verkaufte Ware noch wo anders ein 2. mal verkaufen nur weil man vergessen hat ein Mindestlimit einzugeben.
Und sei dir nicht zu sicher dass dir nichts passieren kann weil du erst 15 bist - wie heisst es so schön: Eltern haften für ihre Kinder...
Weisst du wie du echte Stärke beiweisen könntest (falls du das überhaupt willst): indem du dem wirklichen Käufer die rechtmäßig erworbene Ware zukommen lässt und dich für die Aktion entschuldigst! Ich bin mir sicher er hätte nichts dagegen.