Zitat:Richtig - allerdings muss der Käufer und Verkäufer 18 sein, weil ich erst 15 bin kommt kein Rechtsgültiger KV zustande, also ist das kein Beschiss.
Also das ist ja echt der Hammer seinen Beschiss auch noch durch seine Minderjährigkeit zu rechtfertigen und sich VORHER schon im Klaren gewesen zu sein, dass man eigentlich gar nichts verkaufen DARF. Und das dann als Mittel ranziehen und zu sagen es sei kein Beschiss - Respekt, ich fass es nicht.
So eine Dreistigkeit ist mir noch nicht untergekommen. Wenn ich hier Mod wäre würdest du hier hochkant rausfliegen und ich würd deine persönlichen Daten, wenn möglich, an den Ebaykäufer rausgeben oder ähnliches.
Ich fasse es nicht, wie *zensiert* dreist kann man eigentlich sein? Und das mit 15 Jahren - Junge, *zensiert*, was geht bei dir bitte ab?! Merkst du es noch?
*zensiert* damit du lernst wie man sich in einer zivilisierten Gesellschaft verhält.. ich bin sprachlos.
edit Tobias: zur Aktion (oder Idee) vom Herrn "4x_racer" fehlen wohl vielen die Worte - aber besser es fehlen einem die Worte, als daß man sich solcher bedient wie in diesem Beitrag...