2009-02-25, 13:13
Noch ein paar bilder zur anregung 
das erste von oben und das zweite von unten. von unten schauts eher harmlos aus. aber man sieht die felswand recht gut, die man von unten gesehen links umgehen muss.

das erste von oben und das zweite von unten. von unten schauts eher harmlos aus. aber man sieht die felswand recht gut, die man von unten gesehen links umgehen muss.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!