2009-04-17, 09:55
georg schrieb:Gut, sagen wir das Gesetz für die Errichtung von ~140 Taferln steht jetzt. Wer hat das umzusetzen.
1) Doch der LH oder?
2) Macht er das nicht, was dann?
Worauf ich hinaus will: Ich verstehe immer noch nicht, wieso du dem Bund die "Schuld" gibts, wenn der LH sich querlegt weil es ihm nicht paßt und er Gesetze einfach nicht befolgt.
Pkt. 1.) Gute Frage. Ich denke auch, dass da die BH zuständig ist, ev. auch der Bgm.
Pkt. 2.) Das ist das Problem der Verordnungen. Also es oist natürlich so, dass die ihm überstehende Instanz hier eingreifen müsste. Der Bürger hinggen tut sich hier sehr schwer, weil's ja um Verordnungen geht.
Beides sind aber vor allem interessante Fragen, weil sich ja die Frage stellt, was passiert, wenn man sich weigert? Disziplinarrechtlich ist das sicher nicht uninteressant. Strafrechtlich hingegen wird's nicht problematisch sein.
Die Verantwortung des Bundes: Erstens, weil sie schon damals in den 70er Jahren das Volksgruppengesetz und Volkszählungsgesetz vermurxt haben. Weil sie einem Kasperl wie dem Haider nicht beikommen. Und weil es auch gar kein Interesse an der Lösung gab, weil die SPÖ selbst ja den von Haider gemachten Vorschlag von der Entscheidung eines nicht wirklich objektiven Kärntner Slowenenverbandes abhängig machten.
Ich habe den Verdacht, dass auch hier ein Scheitl alleine nicht brennt und man in Wien eigentlich auch ganz froh war, dass der Haider sich quer legt. Kann man immerhin ein paar Stimmen abstauben, weil sich der böse Jörgl gegen die Verfassung auflehnt.
Viele Grüße,
Thomas
Herr Merkwürden