2009-07-17, 09:05
wobei ich mit den db/w angaben sehr vorsichtig wär. erstens weil es auch immer auf die gemessene frequenz ankommt (hochtöner haben schnell mal über 100db/w) und auf die messung selbst. da wird oft gemogelt was nur geht.
aber prinzipiell hast du natürlich recht!
brutal wirds dann bei den db drags, wo sie mittlerweile schon über 180db erreichen!!! :2rolleyes: die haben bestimmt einen enormen wirkungsgrad (natürlich auf begrenzten raum gemessen, in den meisten fällen ein ausbetoniertes fahrzeug).
@georg: also, eine schmelzsicherung ist mmn zu ungenau. sowas wird eigentlich nicht verbaut. es gibt eigene lautsprechersicherungen, aber ich würde dir das auch nicht empfehlen. viel wichtiger ist die artgerechte einstellung des lautstärkereglers. wenn du übern pc hörst und bei einer party keine kontrolle über die anlage hast, dann stell den regler vom verstärker so ein, dass bei maximaler lautstärke am pc trotzdem nichts zerstört werden kann. und den klebst du dann fest
gerade bei hochtönern hört man das verzerren sehr gut. das ist leicht zu erkennen und sollte das erste warnsignal sein. auch ein problem kann sein, wenn die frequenzweiche nicht optimal mit den hochtönern zusammenpasst und bei einer zu tiefen frequenz trennt. das mögen die ht auch nicht gern.
cheers
aber prinzipiell hast du natürlich recht!
brutal wirds dann bei den db drags, wo sie mittlerweile schon über 180db erreichen!!! :2rolleyes: die haben bestimmt einen enormen wirkungsgrad (natürlich auf begrenzten raum gemessen, in den meisten fällen ein ausbetoniertes fahrzeug).
@georg: also, eine schmelzsicherung ist mmn zu ungenau. sowas wird eigentlich nicht verbaut. es gibt eigene lautsprechersicherungen, aber ich würde dir das auch nicht empfehlen. viel wichtiger ist die artgerechte einstellung des lautstärkereglers. wenn du übern pc hörst und bei einer party keine kontrolle über die anlage hast, dann stell den regler vom verstärker so ein, dass bei maximaler lautstärke am pc trotzdem nichts zerstört werden kann. und den klebst du dann fest

cheers
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!