2009-11-11, 13:52
Laubfrosch schrieb:da wär ich etz aber vorsichtig...
-> Ich bin staatlich geprüfter Sprengbefugter :p
illegales mach ich nicht!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!