2009-11-28, 14:00
Was schockiert dich da jetzt so?
Vl. sollte man eine Gegenaktion starten!
"Es musste Anzeige erstattet werden wegen Übertretung des Salzburger Naturschutzgesetzes §27, Abs.2, Lit.d!
Wegen starker Verunreinigung der Landschaft (Wegwerfen von Getränkedosen, Jausenreste) ist das begehen des "Gaisbergs" und anderer Erholungsflächen im Land Salzburg außerhalb dafür vorgesehener Verkehrsflächen (Wanderwege nicht inkludiert) bis auf weiteres Verboten!"
:3wink:
Vl. sollte man eine Gegenaktion starten!
"Es musste Anzeige erstattet werden wegen Übertretung des Salzburger Naturschutzgesetzes §27, Abs.2, Lit.d!
Wegen starker Verunreinigung der Landschaft (Wegwerfen von Getränkedosen, Jausenreste) ist das begehen des "Gaisbergs" und anderer Erholungsflächen im Land Salzburg außerhalb dafür vorgesehener Verkehrsflächen (Wanderwege nicht inkludiert) bis auf weiteres Verboten!"
:3wink:
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