2009-11-29, 12:28
hallo an alle gaisbergfahrer
es gibt ja immer wieder mal was neues am gaisberg aber ich werde diesen zettelschreiber
sicher auch noch kennenlernen früher oder später .
bin ja auch des öfteren am gaisberg unterwegs
nun hab ich mich da schon mal etwas schlau gemacht
de text im § wurde gändert auf einen anderen wortlaut siehe anbei
Im § 27 Abs 2 wird die lit d durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„d) das Fahren mit Fahrzeugen außerhalb von Flächen, die für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, ausgenommen für Bewirtschaftungszwecke, zur Erfüllung von gesetzlich angeordneten Überwachungspflichten sowie Fahrten mit Motorschlitten im Sinn des Motorschlittengesetzes;
also müsste vor jedem weg der hinweis angebracht werden nicht für den fahrzeugverkehr
bestimmt ansonst ist es für mich nicht ersichtlich welcher weg dafür bestimmt ist
nice greets
georg
es gibt ja immer wieder mal was neues am gaisberg aber ich werde diesen zettelschreiber
sicher auch noch kennenlernen früher oder später .
bin ja auch des öfteren am gaisberg unterwegs
nun hab ich mich da schon mal etwas schlau gemacht
de text im § wurde gändert auf einen anderen wortlaut siehe anbei
Im § 27 Abs 2 wird die lit d durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„d) das Fahren mit Fahrzeugen außerhalb von Flächen, die für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, ausgenommen für Bewirtschaftungszwecke, zur Erfüllung von gesetzlich angeordneten Überwachungspflichten sowie Fahrten mit Motorschlitten im Sinn des Motorschlittengesetzes;
also müsste vor jedem weg der hinweis angebracht werden nicht für den fahrzeugverkehr
bestimmt ansonst ist es für mich nicht ersichtlich welcher weg dafür bestimmt ist
nice greets
georg